Einige Grundregeln und “Ab-Preise”
Der spanische Bußgeldkatalog unterliegt einem dauernden Wandel. Von Zeit zu Zeit wird die Höhe der Strafe nach oben geschraubt. Schon jetzt werden Verkehrsvergehen drastisch bestraft. Nachfolgend das wichtigste zum Bußgeld oder der Strafe im spanischen Verkehr :
Alkohol am Steuer kostet ab 300,- Euro. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, werden schon ab 0, 3 Promille zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus gelten 0,5 Promille. Ab 1,2 Promille und Geschwindigkeitsübertretungen ab 200 km/h auf Autobahnen und 110 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verbringen Sie zwischen 3 und sechs Monaten im Gefängnis. Ersatzweise können Geldstrafen bis zu 144.000,- Euro fällig werden. Zusätzlich kann ein Fahrverbot von einem Jahr bis zu vier Jahren ausgesprochen werden.
Das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h kostet 90,- Euro. Das Übertreten um 80km/h gilt als Straftat. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist man bei Überschreitung um 20km/h mit 90,- Euro dabei und über 60 km/h gilt es als Straftat.
Weitere Verkehrsverstöße:
Rotlichtverstoß – ab 90,- Euro aufwärts.
Überholverstoß – ab 90,- Euro aufwärts.
Verstoß gegen das Parken – bis zu 90,- Euro.
Telefonieren mit dem Handy am Steuer – ab 90,- Euro aufwärts.
Das Fehlen der in Spanien vorgeschriebenen gelben Warnweste im Auto – bis zu 90,- Euro.
Wenn es denn doch passiert, dass Sie eine „Multa“ erhalten – so heißen hier die Strafzettel – dann bezahlen Sie am besten direkt bei Erhalt. Dann kostet es nur die Hälfte. Wenn Sie glauben, sich einfach nach Deutschland aus dem Staube zu machen und den Strafzettel nicht bezahlen, sind Sie auf dem Holzweg. Mittlerweile arbeiten Deutschland und Spanien auf dem Gebiet der Eintreibung von Geldstrafen so gut miteinander, dass innerhalb von wenigen Wochen bei Ihnen der Eintreiber vom Zollamt auf der Matte steht und ein vielfaches der ursprünglichen Geldbuße haben will.
Hier geht es zu den Verkehrsregeln in Spanien
