Online-Ticket trotz Fehlermeldung wirksam gebucht?
Bei Online-Buchungen erhält der Kunde in der Regel eine Bestätigung der Buchung per E-Mail. Scheitert für den Kunden unbemerkt die Kreditkarten-Zahlung eines online erworbenen Flugtickets, dann muss die Fluggesellschaft den Kunden per Telefon oder per E-Mail darauf aufmerksam machen, dass seine Zahlung nicht eingegangen ist. Verkauft die Fluggesellschaft den gebuchten Platz ohne einen solchen Hinweis zu geben einfach an einen anderen Kunden weiter, macht sie sich schadensersatzpflichtig (LG Dortmund, 15.05.2009, Aktenzeichen: 8 O 400/08).
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Zahlen Sie keine überflüssigen Gebühren
Weil eine Fluggesellschaft Gebühren für Flugbuchungen mit Kreditkarte eine Gebühr erhoben hat, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden, dass die Fluglinie keine Gebühren mehr verlangen darf (Aktenzeichen: Xa ZR 68/09sto/AFP/dpa). Der BGH begründete seinen Urteilsspruch damit, dass diese keine Leistung für die Gebühr erbringe. Außerdem sei eine Barzahlung nicht möglich – das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Gesellschaft müsse es dem Kunden ermöglichen, „auf einem gängigen Weg“, ohne Gebühr zu bezahlen. Die Zahlung der Forderung allein mit der „Visa-Electron-Karte“ genügt nicht – so der BGH.
