Tipps für den Urlaub für Arbeitslose

Es kommt nicht so oft vor, dass eine Arbeitslose/ein Arbeitsloser Urlaub machen kann. Für diejenigen, die es dennoch können, hier einige Ratschläge, die man beachten sollte:

Als Arbeitsloser müssen Sie sich den Urlaub grundsätzlich von der Arbeitsagentur genehmigen lassen.

  1. Es gibt Gründe, warum Arbeitslose keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben. Der Arbeitslose muss zum Beispiel immer für die ARGE erreichbar und verfügbar sein.

  2. Es darf nicht sein, dass durch einen Urlaub Bewerbungsgespräche nicht durchgeführt werden können.

  3. Wenn eine Umschulungsmaßnahme oder eine Weiterbildung “droht” kann kein Urlaub genehmigt werden.

  4. In den ersten drei Monaten werden Sie keinen Urlaub machen dürfen, weil zu diesem Zeitpunkt die Vermittlungschancen am größten sind.

  5. Fahren Sie ohne Zustimmung Ihres Ansprechpartners bei der ARGE in den Urlaub, können Sie sicher sein, dass Sie das für diese Zeit erhaltene Arbeitslosen-Geld zurückzahlen müssen.

  6. Mit dem Einverständnis und in Kooperation mit Ihrem Vermittler/in bei der ARGE können Sie bis zu 21 Tage im Jahr Urlaub machen.

  7. Wenn Sie diese Hinweise beachten, steht Ihrem Urlaub während der Arbeitslosigkeit nichts im Wege. Urlaubsgeld vom Staat gibt es aber nicht!

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