Es kommt nicht so oft vor, dass eine Arbeitslose/ein Arbeitsloser Urlaub machen kann. Für diejenigen, die es dennoch können, hier einige Ratschläge, die man beachten sollte:
Als Arbeitsloser müssen Sie sich den Urlaub grundsätzlich von der Arbeitsagentur genehmigen lassen.
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Es gibt Gründe, warum Arbeitslose keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben. Der Arbeitslose muss zum Beispiel immer für die ARGE erreichbar und verfügbar sein.
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Es darf nicht sein, dass durch einen Urlaub Bewerbungsgespräche nicht durchgeführt werden können.
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Wenn eine Umschulungsmaßnahme oder eine Weiterbildung “droht” kann kein Urlaub genehmigt werden.
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In den ersten drei Monaten werden Sie keinen Urlaub machen dürfen, weil zu diesem Zeitpunkt die Vermittlungschancen am größten sind.
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Fahren Sie ohne Zustimmung Ihres Ansprechpartners bei der ARGE in den Urlaub, können Sie sicher sein, dass Sie das für diese Zeit erhaltene Arbeitslosen-Geld zurückzahlen müssen.
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Mit dem Einverständnis und in Kooperation mit Ihrem Vermittler/in bei der ARGE können Sie bis zu 21 Tage im Jahr Urlaub machen.
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Wenn Sie diese Hinweise beachten, steht Ihrem Urlaub während der Arbeitslosigkeit nichts im Wege. Urlaubsgeld vom Staat gibt es aber nicht!
