- Ortschaften: 50 km/h
- Landstraße: 90 km/h
- Schnellstraße: 100 km/h
- Autobahn: 110 km/h (neu seit 7. März 2011, vorher 120 km/h)
Promillegrenze: 0,5 Promille (Fahranfänger: 0,3 Promille)
Gurtpflicht: ja
Mitführpflicht: 2 Warndreiecke, Verbandskasten, Warnweste sind mitzuführen.
Warnwestenpflicht: Ja (Diese kann fast überall für 4-10 Euro erworben werden.)
Kindersitz: Bis 12 Jahre oder 150 cm ist ein Kindersitz Pflicht.
Mobiltelefon: Es darf nur über die Freisprechanlage telefoniert werden. Achtung! saftige Strafen.
Vorfahrtsregeln: Rechts vor links
Straßennutzungsgebühren: Autobahnen (auf dem Festland) sind gebührenpflichtig.
Spezielles: Beim Verlassen des Autos außerhalb Ortschaften muss eine Warnweste getragen werden.
Überblick über die allgemeinen Verkehrsregeln Spaniens
Grüne Versicherungskarte: Pflicht
Rechtsverkehr: ja
Kreisverkehr: Falls nicht anders ausgewiesen, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.
Lichtpflicht: Für Motorradfahrer ganzjährig
Gurtpflicht: Ja
Radarwarngeräte: Verboten
Autobahn: Abschleppen auf Autobahn verboten! Sie müssen den Abschleppdienst (die GRUA) rufen.
Tankstellen: An einer Tankstelle alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte wie Mobiltelefone, Radio und Fahrzeugbeleuchtung abschalten.
Parkverbot:
- Gelbe Linien oder Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten Parkverbot
- Blau-markierte Straßenränder = Parken gebührenpflichtig
Achtung! Bei Missachtung wird meist sofort abgeschleppt.
Wenn Sie in Spanien einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begehen und ein Bußgeld oder eine Gelstrafe fällig wird, zahlen Sie am besten gleich. Wenn Sie sich nach Deutschland aus dem Staub machen, nutzt das gar nichts - dort werden die Schulden jetzt auch eingetrieben. Die Mehrkosten sind erheblich.
Notruf: Mobil: 112, Festnetz: 061
Als schwere Verstöße im spanischen Straßenverkehr gelten:
(Bußgeld zwischen Euro 92,00 und 301,00, gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten.)
- Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Auto, die zu Bränden führen können
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bis 50 Prozent der Höchstgeschwindigkeit
- Die Verpflichtung des Fahrzeughalters, den Fahrer zu nennen, der den Verstoß verursacht hat; sonst ist dies ein schwerer Verstoß und wird mit 301 Euro bestraft.
- Bauarbeiten ohne behördliche Genehmigung auf der Straße
- Verdrehen, unkenntlich machen oder Entfernen von Verkehrsschildern
- Missachtung von Vorfahrtsregeln
- Verkehrsgefährdente Überholvorgänge
- Verbotene Richtungswechsel
- Parken an gefährlichen Stellen
Leichte Verstöße im Straßenverkehr in Spanien:
(Bußgeld bis zu 91 Euro)
- Kinder unter zwölf, die vorne im Auto sitzen
- Kinder unter zwölf, die auf einem Motorrad als Beifahrer unterwegs sind
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- Telefonieren mit dem Handy, das gilt auch auf dem Seitenstreifen
- Parkverstöße
- Das Fehlen einer reflektierenden Weste
Sonstiges
- Für die Verkehrsverstöße ihrer Kinder haften die Eltern und müssen deren Bußgeldbescheide zahlen
- Durch die Teilnahme an Verkehrserziehungskursen besteht die Möglichkeit:
1. Anfallende Geldstrafen um 30% zu verringern
2. Eine (befristete) Entziehung der Fahrerlaubnis um 30 Tage zu verkürzen
3. Eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis in einen dreimonatigen Entzug zu wandeln.

