Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Spanien

Merkblatt über das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates in Spanien*

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten

 als Unionsbürger bei Wohnsitznahme in Spanien geben. Das Konsulat weist ausdrücklich

Informationsquellen:

Allgemeine Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien erteilt

das

Bundesverwaltungsamt

Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer

Postfach 68 01 69

50728 Köln

Tel: 0221 - 758-0

Fax: 0221 - 758 27 68

www.auswandern.bund.de

Außerdem können Sie im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres deutschen Arbeitsamtes

in den blauen Europamappen länderspezifische Auskünfte für Arbeitnehmer

in Spanien finden.

Die für den Bereich der Berufsberatung beim Arbeitsamt Frankfurt beschäftigten Europaberater

können auf Spanien bezogene berufsspezifische Informationen geben:

Arbeitsamt Frankfurt/Main - Berufsberatung -

Fischfeldstr. 10-12

60311 Frankfurt/Main

Tel.: 069-21 71-2530/2586/2505

Fax: 069-21 71 26 62

&DOOH$OEDUHGD1./DV3DOPDVGH*UDQ&DQDULD

Wenn Sie beabsichtigen, sich in Spanien selbständig zu machen, können Sie auch

allgemeine Hinweise bei der deutschen Handelskammer in Spanien erfragen:

Camara de Comercio Alemana para España

Avda. Pío XII, 26-28, 28016 Madrid

Tel.: 0034-91 353 09 10

Fax: 0034-91 359 12 13

E-Mail:

 

darauf hin, dass alle Auskünfte zu spanischen Rechtsvorschriften nur unverbindlich

sein können. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an die

zuständigen spanischen Behörden.

 

 

 

ahk_spanien@compuserve.es

 

Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis:

Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien

nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Die vorherige

Einholung eines Visums bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland

entfällt. Ebenso bedarf es keiner Arbeitserlaubnis. Familienangehörige von

Deutschen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates bzw. der Schweiz

sind, benötigen jedoch grundsätzlich noch ein Visum im Reisepass, welches vor der

Einreise bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung einzuholen ist.

Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt bzw.

die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit ein gültiger Pass

bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts-

oder Arbeitsgenehmigung.

Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich

bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (

 

 

 

Ayuntamiento

) Ihres Wohnsitzes anzumelden

(

 

 

empadronamiento

). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses

und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B.

Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).

Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für

den Wohnort zuständigen

 

 

Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros

in das

zentrale Register für EU-Ausländer

 

 

 

 

 

 

 

eintragen. Die Ausstellung einer sogenannten

 

 

tarjeta de residencia

“ (span. Aufenthaltsgenehmigung) ist seit dem 01. April 2007

für EU-Ausländer nicht mehr möglich. Stattdessen erhalten sie eine gebührenpflichtige

Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Ausländer

(DIN A4-Format). Inhaber der „

 

 

tarjeta de residencia

“ müssen diese Bescheinigung

erst beantragen, wenn ihre „

 

 

tarjeta de residencia

“ ihre Gültigkeit verliert.

Für die Eintragung bei dem für Ihren Wohnort jeweils zuständigen Ausländeramt

(Anschriftenlisten im Anhang) sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

 

 

 

Antragsformular

 

 

 

gültiger deutscher Reisepass

 

 

 

N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero)

Hierbei handelt es sich um eine Registrierungsnummer für Ausländer, die im

spanischen Alltagsleben (

 

 

Anmeldung bei den Behörden,

Grundstückskauf,

Seguridad Social, Hacienda,

 

 

Banken) unerlässlich ist. Zu beantragen ist sie in

der Regel bei den Dienststellen der Nationalpolizei (s. a. Anschriftenliste im

Anhang).

Das Antragsformular sowie genauere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei

den Ausländerämtern oder bei der

 

 

Dirección General de Inmigración del Ministerio

de Trabajo y Asuntos Sociales

 

 

(Tel.: 91 363 90 71, 91 363 90 69, 91 363 71 08) oder

unter

 

 

http://extranjeros.mtas.es

.

Deutsche Staatsangehörige, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich

erfasst sind und sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem

kommunales Wahlrecht.

Für Deutsche im Ausland besteht keine Meldepflicht bei der zuständigen deutschen

Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat). Jedoch sollten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, den Wohnort in Ihrem Reisepass

bei der zuständigen deutsche Auslandsvertretung als für Sie zuständige Passbehörde

entsprechend ändern lassen.

Bitte legen Sie hierfür der Passstelle des Konsulats (Tel. 928 49 18 70) folgende Unterlagen

vor:

 

 

 

 

Abmeldebescheinigung aus Deutschland

 

 

 

Anmeldebescheinigung für Spanien („certificado de empadronamiento

“)

 

 

 

Geburtsurkunde

 

 

 

ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis bzw Einbürgerungsurkunde

Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Umzug nach Spanien verpflichtet sind, Ihr

Kraftfahrzeug auf spanische Kennzeichen umzumelden. Hinsichtlich der Bedingungen

zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien erhalten Sie vom Konsulat gerne

ein entsprechendes Merkblatt.

 

Consulado de la Republica Federal de Alemania

Konsulat der Bundesrepublik Deutschland

Calle Albareda 3 - 2°

E - 35007 Las Palmas de Gran Canaria

Tel.: (0034) 928 49 18 80

Fax: (0034) 928 26 27 31

e-mail:

 

 

 

 

reg1@lasp.auswaertiges-amt.de

Internet:

 

 

 

 

www.las-palmas.diplo.de

 

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,

insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Verzeichnis der Ausländerbehörden (Oficina de Extranjeros) und

der Dienststellen der Nationalpolizei (Policia de Extranjeros) auf

den Kanarischen Inseln

Gran Canaria

 

 

 

Delegación del Gobierno

Oficina Unica

Plaza de la Feria 24

35005 Las Palmas de Gran Canaria

Tel.: 928-999260/928-999267

 

 

 

 

Jefatura Superior de Policía

C/ Luis Doreste Silva, 68

Las Palmas de Gran Canaria

Tel. 928 304666-67

 

 

 

 

Comisaría de Telde

C/ Juan Eduardo Chillida Juantegui, s/n

Telde

Tel. 928 704114

 

 

 

 

Comisaría de Maspalomas.

Avda. Moya, 4

Maspalomas

Tel. 928 730466

 

 

Tenerife

 

 

 

Delegación del Gobierno

Oficina de Extranjeros

c/La Marina 20

38001 Santa Cruz de Tenerife

Tel.: 922-999301, 922-999310

 

 

 

 

Comisaría de Santa Cruz

C/ Robayna, 23

Sta. Cruz de Tenerife

Tel. 922 849500

 

 

 

 

Comisaría de Playa de las Americas

Las Terrazas, s/n

Adeje (Playa de las Americas)

Tel. 922 789950

 

 

Lanzarote

 

 

 

Dirección Insular de la Administración del Estado

Oficina Unica

c/Blas Cabrera Felipe 6

351500 Arrecife

Tel.: 928-991000/928-991014

 

 

 

 

Comisaría de Arrecife

Avda. Coll, 5

Arrecife

Tel. 928 803299

 

 

Fuerteventura

 

 

 

Dirección Insular de la Administración del Estado

Oficina Unica

c/Primero de Mayo 64

35600 Puerto del Rosario

Tel.: 928-993000

 

 

 

 

Comisaría de Puerto del Rosario

C/ Herbania, 28

Puerto del Rosario

Tel. 928 855936

 

 

La Palma

 

 

 

Policia Nacional

Dept. de Extranjeros

c/Perez Caldós 16

38700 Santa Cruz de La Palma

Tel.: 922-414043

 

 

 

 

Dirección Insular

Avda. Maritima, 2

Sta Cruz de La Palma

Tel. 922 993007

 

 

La Gomera

 

 

 

Dirección Insular

Pza de las Americas, 2

San Sebastián

Tel. 922 997002

 

 

El Hierro

 

 

 

Dirección Insular

Avda. Dacio Darias, 103

Valverde

Tel. 922 998000

 

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,

insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

 

 

*Quelle: http://www.consalem.de/ATT25596.pdf

Teneriffa Information

Wirb ebenfalls für deine Seite

3play_HD_Banner_160x600

Aktion Deutschland Hilft

Routen_300x250

MEDIONshop