Merkblatt über das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates in Spanien*
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten
als Unionsbürger bei Wohnsitznahme in Spanien geben. Das Konsulat weist ausdrücklich
Informationsquellen:
Allgemeine Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien erteilt
das
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
Postfach 68 01 69
50728 Köln
Tel: 0221 - 758-0
Fax: 0221 - 758 27 68
www.auswandern.bund.de
Außerdem können Sie im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihres deutschen Arbeitsamtes
in den blauen Europamappen länderspezifische Auskünfte für Arbeitnehmer
in Spanien finden.
Die für den Bereich der Berufsberatung beim Arbeitsamt Frankfurt beschäftigten Europaberater
können auf Spanien bezogene berufsspezifische Informationen geben:
Arbeitsamt Frankfurt/Main - Berufsberatung -
Fischfeldstr. 10-12
60311 Frankfurt/Main
Tel.: 069-21 71-2530/2586/2505
Fax: 069-21 71 26 62
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Wenn Sie beabsichtigen, sich in Spanien selbständig zu machen, können Sie auch
allgemeine Hinweise bei der deutschen Handelskammer in Spanien erfragen:
Camara de Comercio Alemana para España
Avda. Pío XII, 26-28, 28016 Madrid
Tel.: 0034-91 353 09 10
Fax: 0034-91 359 12 13
E-Mail:
darauf hin, dass alle Auskünfte zu spanischen Rechtsvorschriften nur unverbindlich
sein können. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an die
zuständigen spanischen Behörden.
ahk_spanien@compuserve.es
Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis:
Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien
nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Die vorherige
Einholung eines Visums bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland
entfällt. Ebenso bedarf es keiner Arbeitserlaubnis. Familienangehörige von
Deutschen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates bzw. der Schweiz
sind, benötigen jedoch grundsätzlich noch ein Visum im Reisepass, welches vor der
Einreise bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt bzw.
die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit ein gültiger Pass
bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts-
oder Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich
bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (
Ayuntamiento
(
empadronamiento
und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B.
Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).
Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für
den Wohnort zuständigen
Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros
in das
zentrale Register für EU-Ausländer
„
tarjeta de residencia
für EU-Ausländer nicht mehr möglich. Stattdessen erhalten sie eine gebührenpflichtige
Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Ausländer
(DIN A4-Format). Inhaber der „
tarjeta de residencia
erst beantragen, wenn ihre „
tarjeta de residencia
Für die Eintragung bei dem für Ihren Wohnort jeweils zuständigen Ausländeramt
(Anschriftenlisten im Anhang) sind folgende Unterlagen erforderlich:
•
Antragsformular
•
gültiger deutscher Reisepass
•
Hierbei handelt es sich um eine Registrierungsnummer für Ausländer, die im
spanischen Alltagsleben (
Anmeldung bei den Behörden,
Seguridad Social, Hacienda,
der Regel bei den Dienststellen der Nationalpolizei (s. a. Anschriftenliste im
Anhang).
Das Antragsformular sowie genauere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei
den Ausländerämtern oder bei der
de Trabajo y Asuntos Sociales
unter
http://extranjeros.mtas.es
Deutsche Staatsangehörige, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich
erfasst sind und sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem
kommunales Wahlrecht.
Für Deutsche im Ausland besteht keine Meldepflicht bei der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat). Jedoch sollten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, den Wohnort in Ihrem Reisepass
bei der zuständigen deutsche Auslandsvertretung als für Sie zuständige Passbehörde
entsprechend ändern lassen.
Bitte legen Sie hierfür der Passstelle des Konsulats (Tel. 928 49 18 70) folgende Unterlagen
vor:
•
Abmeldebescheinigung aus Deutschland
•
Anmeldebescheinigung für Spanien („certificado de empadronamiento
“)
•
Geburtsurkunde
•
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Umzug nach Spanien verpflichtet sind, Ihr
Kraftfahrzeug auf spanische Kennzeichen umzumelden. Hinsichtlich der Bedingungen
zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien erhalten Sie vom Konsulat gerne
ein entsprechendes Merkblatt.
Consulado de la Republica Federal de Alemania
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Calle Albareda 3 - 2°
E - 35007 Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: (0034) 928 49 18 80
Fax: (0034) 928 26 27 31
e-mail:
reg1@lasp.auswaertiges-amt.de
Internet:
www.las-palmas.diplo.de
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Verzeichnis der Ausländerbehörden (Oficina de Extranjeros) und
der Dienststellen der Nationalpolizei (Policia de Extranjeros) auf
den Kanarischen Inseln
Gran Canaria
•
Oficina Unica
Plaza de la Feria 24
35005 Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 928-999260/928-999267
•
C/ Luis Doreste Silva, 68
Las Palmas de Gran Canaria
Tel. 928 304666-67
•
C/ Juan Eduardo Chillida Juantegui, s/n
Telde
Tel. 928 704114
•
Avda. Moya, 4
Maspalomas
Tel. 928 730466
Tenerife
•
Oficina de Extranjeros
c/La Marina 20
38001 Santa Cruz de Tenerife
Tel.: 922-999301, 922-999310
•
C/ Robayna, 23
Sta. Cruz de Tenerife
Tel. 922 849500
•
Las Terrazas, s/n
Adeje (Playa de las Americas)
Tel. 922 789950
Lanzarote
•
Oficina Unica
c/Blas Cabrera Felipe 6
351500 Arrecife
Tel.: 928-991000/928-991014
•
Avda. Coll, 5
Arrecife
Tel. 928 803299
Fuerteventura
•
Oficina Unica
c/Primero de Mayo 64
35600 Puerto del Rosario
Tel.: 928-993000
•
C/ Herbania, 28
Puerto del Rosario
Tel. 928 855936
La Palma
•
Dept. de Extranjeros
c/Perez Caldós 16
38700 Santa Cruz de La Palma
Tel.: 922-414043
•
Avda. Maritima, 2
Sta Cruz de La Palma
Tel. 922 993007
La Gomera
•
Pza de las Americas, 2
San Sebastián
Tel. 922 997002
El Hierro
•
Avda. Dacio Darias, 103
Valverde
Tel. 922 998000
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
*Quelle: http://www.consalem.de/ATT25596.pdf
