Autoummeldung

Viele Auswanderer nach Spanien wollen ihr geliebtes Vehikel mitnehmen. Da die Sache kompliziert ist und nicht ganz billig, sollte man vorher einige Überlegungen anstellen, ob es Sinn macht.

In Spanien kann man inzwischen auch recht günstig einen Wagen erwerben. Die Ummeldung eines deutschen Wagens ist sowohl ein bürokratischer als auch ein finanzieller Aufwand.

Wenn man sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug trotzdem nach Spanien mitnehmen möchte, muss man einige wichtige Punkte beachten. Deutsche, die in Spanien ihren dauerhaften Wohnsitz haben, müssen innerhalb von sechs Monaten ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich nur das Fahrzeug in diesem Zeitraum in Spanien aufhält. Wird die Ummeldung innerhalb der sechs Monate nicht durchgeführt, können hohe Geldstrafen fällig werden.

Für die Zulassung des Fahrzeugs muss man zunächst die “Übereinstimmung” (homologación) erklären lassen. Dafür wird das Kfz von einem zugelassenen Ingenieur vermessen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt die (Ficha Técnica). Gleichzeitig benötigt man eine Meldebescheinigung (empadronamiento), die man im Rathaus (Ayuntamiento) bekommt. Die Steuernummer N.I.E., die man als Ausländer sowieso in Spanien braucht, kann man bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder bei der Polizei (Policía Nacional) beantragen. Anschließend muss man das Fahrzeug zum spanischen TÜV (ITV) bringen. Hat der ITV seinen Segen gegeben, geht es weiter zum Finanzamt (Hacienda).

Fahrzeuge, die nach Spanien eingeführt werden, müssen versteuert werden. Diese Zulassungssteuer (Impuesta de matriculación) wird im Formular 565 deklariert und ist bei der Hacienda zu zahlen. Die Steuer richtet sich nach dem Zeitwert sowie dem Hubraum des Fahrzeuges, und wird von der Hacienda berechnet. Dieser Zeitwert des Fahrzeuges ist dann für die Höhe der Steuer ausschlaggebend (z.B. 7 % bei Fahrzeugen bis 1600 ccm). Die Steuer kann unter bestimmten Umständen entfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Ummeldung im ersten Monat nach der Einführung in Spanien vorgenommen wird. Genauere Informationen hierüber gibt es beim spanischen Finanzamt.

Anschließend muss man noch zur spanischen Verkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico oder nur Tráfico genannt) hin, wo man sämtliche Bescheinigungen gemeinsam mit der Versicherungsbescheinigung abgeben muss. Jetzt erhält man die vorläufigen grünen Kennzeichen, die dann später von den endgültigen Kennzeichen ersetzt werden.

Einwanderer die keine Spanisch-Kenntnisse haben, und sich all die nervenden Behördengänge und die ewigen Wartezeiten in den Ämtern ersparen möchten, sollten sich überlegen, ob sie das ganze Procedere von einer Gestoría abwickeln lassen. Die Gestoría ist eine Dienstleistungs-Agentur, die alle Behördenwege, angefangen von der Auto-Ummeldung bis hin zu einer Unternehmensgründung, meistens schnell und korrekt erledigt. Die Umschreibung, die ITV, neue Papiere und Kennzeichnen kosten bei einer Gestoria um die 500 Euro. Doch auch bei den Gestorías sollte man besser Preisvergleiche anstellen, weil die Preise stark variieren können. Trotzdem lohnt es sich, diese Hilfe anzunehmen.

Wenn man es doch selbst in die Hand nehmen will, so sind die Anträge für die Ummeldung bei der spanischen Verkehrsbehörde bzw. auch den Finanzämtern erhältlich. Die Vorlage der notwendigen Dokumente (Original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung, Personaldokumente) ergibt sich aus den Anträgen. Beachten muss man auch den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes. Im deutschen Haftpflichtsystem kann die Fahrzeugversicherung nur bei amtlicher Stilllegung des Wagens gekündigt werden. Wenn der Fahrzeughalter aber die Fristen beachtet und man sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert hat, entstehen keine Deckungslücken. Nach erfolgter Ummeldung muss man sein Auto in Deutschland abmelden. Die Stilllegung kann durch Hin senden der Kennzeichen und der Kfz-Papiere, sowie den Betrag für die Abmeldung, an die deutsche zuständige Zulassungsstelle im Normalfall, oder auch von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat veranlasst werden.

Für die Abmeldung benötigt das deutsche Konsulat die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II und 40 Euro Gebühr. Da der Kfz-Brief normalerweise von den spanischen Behörden einbehalten wird, sollte man bei der Ummeldung in Spanien eine Stempelung einer Kopie des Kfz-Briefes vom Tráfico verlangen.

Auch in Spanien besteht für jedes Kraftfahrzeug Versicherungspflicht. Diese wird nicht über das Verkehrsamt kontrolliert, zu beachten ist aber, dass bei einer Polizeikontrolle nicht nur die grüne Karte verlangt wird, sondern auch eine Quittung über die Zahlung der Beiträge. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz werden beschlagnahmt und können erst gegen Zahlung einer Strafe und dem Versicherungsnachweis wieder abgeholt werden. Also immer rechtzeitig bezahlen und die Quittung nicht vergessen.

Die wichtigsten Papiere für die Ummeldung sind:

Meldebescheinigung (empadronamiento) und Steuernummer N.I.E.

Personalausweis oder Reisepass

KFZ-Brief und Fahrzeugschein (manchmal wird eine Übersetzung verlangt)

Spanischer Fahrzeugbrief (Ficha Técnica)

Prüfprotokoll der Technischen Untersuchung ITV

Nachweis der Zahlung von spanischer Kfz- und Zulassungssteuer

Von allen Papieren sollten drei Kopien angefertigt werden.

Wenn Sie das alles geschafft haben, können Sie die Polizei, die öfters am Wegesrand steht, mit gutem Gewissen passieren.

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