Der Arbeitsvertrag in Spanien

ArbeitsvertragBevor Sie auf Teneriffa ihre Arbeit aufnehmen, schließen Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag (Contrato laboral) ab. Obwohl befristete Arbeitsverhältnisse auch mündlich geschlossen werden können, ist man mit der schriftlichen Form auf der sicheren Seite. Nur damit ist der Arbeitnehmer später in der Lage, nachträglich Ansprüche geltend zu machen.

Seit 2008 sind über 98 Prozent der geschlossenen Arbeitsverträge befristet. In dieser Zeit können beide Parteien sehen, ob man zueinander passt. In Spanien muss ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich begründet werden. Er beinhaltet die Formulierung: “Contrato de obra o servicio determinado”. Bestes Beispiel für den Abschluss eines befristeten Vertrages ist die Feuerwehr von Teneriffa. Im Sommer herrscht auf der Insel große Waldbrandgefahr. Für diese Zeit werden zusätzliche Kräfte eingestellt. Auch im Tourismus werden Saison-Jobs angeboten. Fehlt eine Begründung, kann das negative Folgen für den Arbeitgeber haben. Das Arbeitsgericht kann eine Befristung anzweifeln und den Chef zur Zahlung von 45 Arbeitstagen pro Arbeitsjahr verurteilen. Zusätzlich droht noch ein Bußgeld.

In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, dass die Arbeitgeber ihre entlassenen Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen “Finiquito” unterschreiben lassen. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung und dass er keinerlei Ansprüche mehr an den Betrieb hat.  Sie sollten sich vor dem Unterschreiben genau überlegen, ob nicht noch irgendein Anspruch (Zeugnis, Papiere, Urlaubsanspruch) an den Arbeitgeber besteht.

Teneriffa Information

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