Krankenversicherung für deutsche Rentner in Spanien

Rente unter PalmenWenn Sie sich Ihren Traum vom Lebensabend unter Palmen verwirklichen und nach Spanien umziehen wollen, müssen Sie sich auch um Ihre medizinische Versorgung vor Ort kümmern. Das heißt, Sie müssen die Voraussetzung für den Empfang von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung in der neuen Heimat schaffen. Wer in Deutschland als Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, tut gut daran, sich bei seiner Kasse vor der Verlegung des Wohnortes in jedem Fall für die individuelle Situation umfassend beraten zu lassen. Auch die Vorsprache beim Rentenversicherungsträger ist notwendig. Wer Rente aus einem anderen Land als Deutschland bezieht, hat besonderen Klärungsbedarf. Diese Fremdrenten werden vom deutschen Rententräger nicht weitergeleitet. Fragen zur Krankenversicherung im Ausland beantwortet die:

Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Postfach 20 04 64
53134 Bonn
Telefon (0228) 95 30-0  Telefax: (0228) 95 30- 600
Internet: http://www.dvka.de/  e-mail: post@dvka.de

Die medizinische Versorgung in Spanien wird gesichert durch den Anspruchsnachweis E 121, den Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse erhalten. Bei der AOK stellt die AOK-Rheinland/- Hamburg (Regionaldirektion Bonn) für Sie und alle mitversicherten Personen das Dokument aus. Mit diesem zweisprachigen Formular gehen Sie zum nächstgelegenen Büro der staatlichen spanischen Krankenversicherung INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social). Sie erhalten dann im für Sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) einen Hausarzt zugeteilt, den “Medicó de Cabecera”. Der oder Die ist immer die erste Adresse für gesundheitliche Beschwerden. Ihre Mitgliedschaft in der deutschen Krankenkasse bleibt bestehen und der Beitrag wird in Deutschland von der Rente abgezogen. In Spanien erhalten Sie dann alle medizinischen Sachleistungen, wie sie in Spanien üblich sind. Wer mehr an Versorgung haben möchte, der kann sich relativ einfach um eine private Zusatzversicherung bemühen. Das sollte möglichst bald geschehen, weil die Privat-Versicherungen bei Rentnern über 70 Jahre die Augenbrauen heben. Für anfallende Pflegekosten sind weiterhin die deutschen Stellen zuständig. Wenn der Pflegefall eintritt, prüft die Behörde in Deutschland den Anspruch, überweist das Geld an Sie und überlässt Ihnen die Suche nach geeignetem Personal.

Gegenüber der deutschen Krankenversicherung hat der Rentner nach einem entscheidenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) das Recht, eine Versicherten-Karte aus Deutschland zu erhalten. Diese gibt ihm die Möglichkeit, bei einem Aufenthalt in Deutschland alle Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu empfangen. Wenn sich Ihre Kasse ablehnend zeigt, bleiben Sie hart – Sie haben einen Anspruch darauf! Vor dem Urteil im Jahr 2005 (Aktenzeichen B 1 KR 2/04R) brauchte man die EHIC-Karte (European Health Insurance Card) und hatte wie jeder Urlauber einen eingeschränkten Leistungsanspruch.

Der deutsche Rentner ist verpflichtet, bei einer Verweildauer von mehr als 183 Tagen im Jahr die spanische Residencia zu beantragen und sich beim zuständigen Einwohner-Meldeamt einzuschreiben. Die Angst, bei einer dauernden Rückkehr nach Deutschland keine Versicherung mehr zu haben, ist unbegründet, weil Sie ja nie heraus gewesen sind. Bedenken Sie, wer sich nicht anmeldet im spanischen System, wird im Krankheitsfall wie ein Urlauber behandelt – er wird notversorgt, und wenn er als reisefähig angesehen wird, aus dem Krankenhaus entlassen.

Teneriffa Information

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