Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Jeder Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der aber weiterhin in Deutschland bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat Anspruch auf Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung. Sachleistungen, wie etwa Windeln bei Inkontinenz, werden nicht bezahlt. Der Anspruch darauf und die Pflegestufe werden vor Ort durch einen vom MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) beauftragten Arzt festgestellt.

Berufstätige Residenten, die aus einem EU-Mitgliedsland stammen und seit mindestens fünf Jahren in Spanien wohnen, sind ohne Einschränkungen, anspruchsberechtigt, die Leistungen der spanischen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Doch auch hier werden keine Hilfsmittel bezahlt – noch nicht.

Wie läuft eine Begutachtung von Pflegefällen ab?

Wenn Sie bei der deutschen Krankenkasse Pflegegeld beantragen, wird diese  den MDK um Begutachtung bitten. Der MDK wiederum wendet sich an einen Vertragsarzt vor Ort in Spanien, den elf Seiten langen und 50 Fragen enthaltenden “Pflegebegutachtungsbericht” zu erstellen. Das dauert ungefähr eine Stunde. Währenddessen peilt der Arzt die Lage und stellt fest, ob der Anspruch wirklich besteht. Dabei fallen dem Doktor auch Ungereimtheiten auf. Wenn z.B. bei einem permanent bettlägerigen Kranken das Telefon in einem anderen Raum steht, oder ein durch Schlaganfall rechtsseitig gelähmter zum Abschied die rechte Hand reicht. Das sind aber Einzelfälle. Wenn die Krankenkasse den Bericht anerkennt, kann man nach ca. vier Wochen mit dem ersten Eingang der Zahlung rechnen.

Ab jetzt kommt der Gutachter im Abstand von sechs Monaten vorbei und überzeugt sich, dass die Pflege auch stattfindet.

Wer weitere Informationen über die Pflegeversicherung im EU-Ausland braucht, der kann sich bei den nachfolgenden Servicenummern weiter Informieren.

Für AOK-Versicherte: AOK Beratungsstelle Mallorca, montags bis freitags 9-17 Uhr:

Tel. 971 714 172 oder 971 710 436

Ersatzkassen-Versicherte: Setzen sich mit ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung.

Betriebs-Krankenkassen- Versicherte: Wenden sich an ihre Betriebskrankenkasse.

Bürgertelefon für Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BINIG):

Von Deutschland: 0800 1919 190. Von Spanien: 0049-228 9410 (von dort wird man mit der entsprechenden Abteilung verbunden).

Dieses ist der Stand von Anfang 2009. Informieren Sie sich immer aktuell bei den angegebenen Telefon-Nummern. Besonders bei der Gewährung von Hilfsmitteln ist mit positiven Änderungen zu rechnen.

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