Riesterrente im Ausland

Riester-Sparer können künftig im Alter auch im Ausland leben, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen.

12,5 Millionen Riester-Sparer können hoch erfreut sein: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Rentner die Förderung künftig nicht mehr zurückzahlen, wenn sie ins EU-Ausland übersiedeln. Den Finanzminister kommt das Urteil teuer zu stehen.

Auf Klage der EU-Kommission in Luxemburg kippte der EuGH die bisherige Regelung, nach der Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen. Bislang müssen Rentner die staatlichen Zulagen dem Staat erstatten, wenn sie im Alter ihren Wohnsitz in andere EU-Staaten wie Spanien oder Frankreich verlegen. Das war ungerecht.

Der EuGH argumentierte mit dem “abschreckenden Charakter” der Pflicht zur Rückzahlung. Viele Erwerbstätige, die über einen späteren Umzug ins Ausland nachdenken, würden dann von vornherein auf die Fördergelder verzichten. Wer schon einen Riester-Vertrag abgeschlossen habe, werde davon abgehalten, Deutschland zu verlassen.

Unzulässig sei auch die Vorschrift, dass das geförderte Riester-Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, ist eine weitere Ansicht des Gerichts. Damit kann der Riester-Sparer künftig damit rechnen, dass er überall in der EU Wohnungen und Häuser erwerben kann. Die Bundesregierung will jetzt schnell handeln.

Benachteiligt werden nach Ansicht des EuGH in Luxemburg, auch in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, die sogenannten Grenzarbeitnehmer. Einen Anspruch auf staatliche Zulagen zu den Beiträgen für die Riester-Rente haben bisher nur Arbeitnehmer, die in Deutschland Steuern zahlen. Wer in Deutschland arbeitet und in einem Nachbarland wohnt, ist aber dort meistens steuerpflichtig. Diese Arbeitnehmer müssten nach dem EuGH-Urteil ebenfalls staatliche Zulagen erhalten.

Die Bundesregierung wird sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, “dass die Vorgaben des Urteils durch den Gesetzgeber jetzt zeitnah umgesetzt werden”. Die steuerlichen Auswirkungen der jüngsten Änderungen seien noch nicht zu errechnen. Nach Expertenschätzungen drohen wegen des Urteils Einnahmeverluste von geschätzten 470 Millionen Euro pro Jahr.

Teneriffa Information

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